HealthFusion GmbH – Bahnhofwiese 9 – 8712 Stäfa – T 044 524 81 05 – info@healthfusion.ch – www.healthfusion.ch

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) – HealthFusion GmbH / Stand: Januar 2026

1. Geltungsbereich

1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln das Vertragsverhältnis zwischen der HealthFusion GmbH, Bahnhofwiese 9, 8712 Stäfa (nachfolgend «HealthFusion»), und ihrer Kundschaft. Sie bilden integralen Bestandteil des Abonnementvertrags.

2. Die Kundschaft nimmt ausdrücklich zur Kenntnis, dass Änderungen der AGB vorbehalten bleiben und dass ihr diese in geeigneter Form zur Kenntnis gebracht werden. Sofern die Kundschaft den geänderten oder ergänzten AGB nicht innert 30 Tagen seit Mitteilung schriftlich widerspricht, gelten sie als angenommen. Im Falle eines form- und fristgerechten Widerspruchs gelten die alten AGB bis zum Ende der Vertragsdauer weiter. Aus einer Änderung der AGB kann die Kundschaft keine Rechte ableiten.

2. Abonnementvertrag

1. Der Abonnementvertrag ist persönlich und nicht übertragbar.

2. Personen ab dem vollendeten 16. Lebensjahr können einen Abonnementvertrag abschliessen. Bei minderjährigen Personen ist die schriftliche Zustimmung eines gesetzlichen Vertreters zwingend erforderlich.

3. Informationspflicht & Kommunikation

1. Die Kundschaft ist verpflichtet, jede Änderung vertragsrelevanter Daten (z.B. Name, Adresse, E-Mail) innert 14 Tagen HealthFusion mitzuteilen.

2. Mitteilungen von HealthFusion erfolgen grundsätzlich per E-Mail an die von der Kundschaft angegebene Adresse. Dies umfasst insbesondere Rechnungen, Mahnungen, Informationen zur Vertragsverlängerung sowie allgemeine Mitteilungen. HealthFusion übernimmt keine Verantwortung, wenn E-Mails infolge fehlerhafter Adressangabe, technischer Probleme oder anderer Umstände nicht empfangen werden. Sollte die Kundschaft keine E-Mail-Adresse besitzen oder deren Verwendung ablehnen, erfolgt die Kommunikation auf dem Postweg.

4. Leistungsangebot, Terminvereinbarung & Stornierung

1. HealthFusion bietet unterschiedliche Abonnemente und Leistungen an. Die jeweils aktuelle Angebotsübersicht und die dazugehörigen Preise ergeben sich aus den aktuellen Informationen von HealthFusion.

2. Das Angebot kann jederzeit ändern, wobei kein Anspruch auf Rückvergütung oder Verlängerung der Vertragsdauer abgeleitet werden kann.

3. Terminbuchungen sind verbindlich. Stornierungen müssen mindestens 24 Stunden vor Terminbeginn erfolgen. Zu spät verschobene oder nicht wahrgenommene Termine verfallen ohne Anspruch auf Ersatz oder Rückerstattung. Bei Verspätung wird die Einheit nicht verlängert; ab 15 Minuten Verspätung verfällt die Einheit und gilt als bezogen.

5. Vertragsschluss, Vertragsdauer & Kündigung

1. Die Vertragsdauer richtet sich nach dem Vertrag und tritt an dem im Vertrag genannten Datum in Kraft.

2. Abonnements mit einer bestimmten Anzahl Einheiten (z. B. 12er-, 24er-, 48er-, 96er-Abos) sowie zeitlich befristete Monats-, 3-Monats, 6-Monats- und Jahresabonnements enden automatisch und ohne Kündigung mit Bezug der letzten Einheit bzw. mit Ablauf der vereinbarten Vertragsdauer. Für Abonnements mit einer bestimmten Anzahl Einheiten gilt eine maximale Bezugsdauer von 12 Monaten ab Vertragsbeginn. Nicht bezogene Einheiten oder nicht genutzte Leistungen verfallen nach Ablauf dieser Frist ersatzlos. Ein Umtausch, eine Rückgabe oder Barauszahlung nicht genutzter Einheiten oder Leistungen ist ausgeschlossen. Vor Ablauf der Vertragsdauer erhält die Kundschaft per E-Mail eine unverbindliche Offerte zur Vertragserneuerung gemäss der jeweils aktuellen Preisübersicht und den gültigen AGB. Ein neuer Abonnementvertrag kommt erst mit erneuter Einzahlung des entsprechenden Abonnementbetrages zustande.

3. Ein Vertragsrücktritt kann in begründeten Härtefällen gewährt werden. Als solche gelten insbesondere länger andauernde Krankheit oder Unfall mit ärztlich bestätigter Trainingsunfähigkeit sowie ein dauerhafter Wohnortswechsel von mehr als 30 Kilometern Entfernung zum Standort von HealthFusion.

Ein Anspruch auf Vertragsrücktritt besteht nicht; über Gesuche wird nach Ermessen von HealthFusion entschieden.

Der Antrag ist schriftlich und unter Beilage der erforderlichen Nachweise (z. B. Arztzeugnis, Bestätigung des Arbeitgebers oder der Einwohnerkontrolle) einzureichen.

Bei Genehmigung eines Vertragsrücktritts kann eine anteilsmässige Rückerstattung oder Gutschrift des Abonnementbeitrages erfolgen, abzüglich einer administrativen Bearbeitungsgebühr.

Rückerstattungen erfolgen ausschliesslich in Härtefällen und nur für den im Voraus bezahlten, nicht genutzten Zeitraum. Vertragsrücktritte bei Einzeleintritten oder Mehrfachkarten sind ausgeschlossen.

6. Vertragsunterbruch (Ruhezeit)

1. Die Nichtinanspruchnahme der Leistungen von HealthFusion berechtigt weder zu einer Preisreduktion noch zu einer Rückerstattung.

2. Ein Vertragsunterbruch kann bei Vorliegen eines wichtigen Grundes beantragt werden. Als wichtiger Grund gilt namentlich Krankheit oder Unfall (ärztliches Attest erforderlich), Schwangerschaft (ärztliches Attest erforderlich), Militärdienst oder längere berufliche Auslandaufenthalte (Nachweis erforderlich). Die Unterbruchsdauer beträgt mind. 2 Wochen bis max. 3 Monate pro Vertragsjahr (Ruhezeit). Es besteht kein Anspruch auf Gewährung einer Ruhezeit. Ferien werden nicht als Ruhezeitgrund akzeptiert. Die Ruhezeit muss vor Abwesenheit schriftlich und unter Beilage der entsprechenden Nachweise (Zeugnis, Bestätigung, oÄ) beantragt werden.

3. Eine rückwirkende Ruhezeit ist nicht möglich.

4. Bei bewilligter Ruhezeit wird die Zeitgutschrift lückenlos an die bestehende Vertragsdauer angerechnet. Eine Rückerstattung bereits bezahlter Beiträge ist ausgeschlossen. HealthFusion GmbH – Bahnhofwiese 9 – 8712 Stäfa – T 044 524 81 05 – info@healthfusion.ch – www.healthfusion.ch

7. Zahlung und Zahlungsverzug

1. Der Abonnementbetrag bestimmt sich nach der jeweils geltenden Preisübersicht, welche der Kundschaft vor Vertragsschluss in geeigneter Form zur Kenntnis gebracht wird. Ohne vollständig eingegangene Bezahlung besteht keine Zutritts- oder Nutzungsberechtigung. Die Zahlungspflicht besteht unabhängig von der effektiven Nutzung des Angebots.

2. Der Abonnementbetrag ist bei Vertragsschluss bzw. bei Vertragsverlängerung jeweils im Voraus, spätestens vor Beginn der Vertragsdauer, vollständig zu bezahlen.

  • Erfolgt die Zahlung nicht fristgerecht, wird die Kundschaft gemahnt. Für die erste Mahnung wird eine Gebühr von CHF 5.00, für die zweite Mahnung eine Gebühr von CHF 30.00 erhoben. Mit Zustellung der ersten Mahnung gerät die Kundschaft in Verzug und schuldet HealthFusion einen Verzugszins von 5 % p. a. auf dem ausstehenden Betrag sowie Ersatz für einen allfälligen weiteren Verzugsschaden. Gleichzeitig wird der noch offene Gesamtbetrag der laufenden Vertragsdauer sofort zur Zahlung fällig.
  • Nach erfolgter zweiter Mahnung ist HealthFusion berechtigt, der Kundschaft die Nutzung sämtlicher Angebote und Leistungen mit sofortiger Wirkung zu sperren. Zudem behält sich HealthFusion das Recht vor, das Vertragsverhältnis wegen Zahlungsverzugs fristlos zu kündigen sowie in Zukunft den Abschluss weiterer Abonnementverträge abzulehnen.

8. Gesundheit, Trainingsfähigkeit, Eigenverantwortung & Haftung

1. Die Kundschaft bestätigt mit Abschluss des Vertrages, dass aus medizinischer Sicht keine Einwände gegen die Inanspruchnahme der gebuchten Leistungen von HealthFusion bestehen. Bei gesundheitlichen Beschwerden oder Zweifeln an der Trainingsfähigkeit ist die Kundschaft verpflichtet, vor Inanspruchnahme der Leistungen ärztlichen Rat einzuholen. Von HealthFusion durchgeführte Fitness-Checks, Beratungen oder Tests dienen ausschliesslich der Trainingsplanung und ersetzen keine ärztliche Untersuchung oder Diagnose. HealthFusion übernimmt keine Pflicht, die gesundheitliche Eignung und Trainingsfähigkeit ihrer Kundschaft zu prüfen oder zu überwachen.

2. Die Inanspruchnahme der Angebote der HealthFusion erfolgt auf eigenes Risiko und eigene Verantwortung. Innerhalb der gesetzlichen Schranken schliesst HealthFusion jede Haftung für direkte und indirekte Schäden aus. Für den Verlust oder Diebstahl persönlicher Gegenstände und Wertsachen wird keine Haftung übernommen – auch nicht in Garderoben und Schliessfächern. Der Abschluss einer entsprechenden Versicherung liegt in der Verantwortung der Kundschaft.

3. Die Kundschaft haftet für von ihr verursachte Beschädigungen an Trainingsanlagen, Geräten sowie für den Verlust oder die Beschädigung von Leihgegenständen. Entsprechende Reparatur- und/oder Ersatzkosten sind HealthFusion vollumfänglich zu erstatten.

9. AGB, Weisungen, Verhalten

1. Die Kundschaft verpflichtet sich, die AGB einzuhalten und den Anweisungen des Personals Folge zu leisten.

2. Die Kundschaft verpflichtet sich, in den Räumlichkeiten der HealthFusion die jeweils aktuellen Hygieneregeln des Bundesamtes für Gesundheit (BAG) sowie die Anweisungen des Personals einzuhalten. Der Besuch der Anlagen ist untersagt für Kund:innen mit Krankheitssymptomen, bei Verdacht auf Ansteckung mit übertragbaren Krankheitserregern und/oder einer (behördlich oder selbst) verordneten Quarantäne. Das Ansteckungsrisiko kann selbst bei Einhaltung der Hygieneregeln nicht vollumfänglich ausgeschlossen werden. Die HealthFusion schliesst jede diesbezügliche Haftung aus.

3. Im Falle von groben oder wiederholten Zuwiderhandlungen, wie namentlich bei mutwilliger Zerstörung der Trainingsanlagen und Gerätschaften, Störung des Betriebs oder bei Verstoss gegen Hygieneregeln ist die HealthFusion berechtigt den Vertrag mit sofortiger Wirkung zu kündigen. Ein Rückforderungsanspruch der Kundschaft für ihre bezahlten Beiträge ist ausgeschlossen. Bei schwerwiegender Störung des Betriebs durch die Kundschaft ist keine vorgängige Ermahnung erforderlich.

10. Betriebszeiten und Schliessungen

1. Die Leistungen der HealthFusion, einschliesslich Trainingsanlagen und -geräten, stehen der Kundschaft mit Ausnahme von gesetzlichen Feiertagen sowie Revision, Reinigung, Umbau, Sanierung etc. während den Öffnungszeiten zum nicht-exklusiven Gebrauch zur Verfügung.

2. Standort, Öffnungszeiten, Kurspläne, Ausstattung der Anlagen sowie das Kursangebot der HealthFusion können jederzeit ändern.

3. Betriebseinschränkungen oder -einstellungen (z.B. Revision, Wartung, höhere Gewalt, behördliche Anordnungen, Pandemien, etc.) berechtigen nicht zu einer Rückerstattung, Gutschrift oder Verlängerung der Vertragsdauer.

11. Datenschutz

HealthFusion bearbeitet Personendaten der Kundschaft unter Beachtung der Bestimmungen des schweizerischen Datenschutzrechts. Die erhobenen Daten werden ausschliesslich zum Zweck der Vertragsabwicklung, Kundschaftsverwaltung, Leistungserbringung, Betreuung, Rechnungsstellung sowie zur Wahrung berechtigter Geschäftsinteressen verwendet. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nur, soweit dies für die Vertragserfüllung erforderlich ist (z. B. Inkassodienstleister, IT- oder Kommunikationsanbieter) oder eine gesetzliche Verpflichtung besteht. Die Kundschaft wird darauf hingewiesen, dass gewisse Daten (z. B. Zutritts-, Trainings- oder Nutzungsdaten) elektronisch erfasst und zu internen Auswertungs- und Sicherheitszwecken gespeichert werden können. Die HealthFusion trifft angemessene technische und organisatorische Massnahmen, um die Sicherheit der Personendaten zu gewährleisten und sie vor unbefugtem Zugriff, Verlust oder Missbrauch zu schützen. Die Kundschaft hat jederzeit das Recht, Auskunft über die sie betreffenden Daten zu verlangen sowie Berichtigung oder Löschung zu beantragen, soweit dem keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen. Weitere Informationen zur Datenbearbeitung finden sich in der jeweils gültigen Datenschutzerklärung.

12. Gutscheine & Aktionen

Gutscheine sind 3 Monate gültig ab Ausstellungsdatum.

Aktionen sind nicht kumulierbar und gelten nur im angegebenen Zeitraum. Eine Auszahlung von Gutscheinen ist ausgeschlossen.

13. Anwendbares Recht & Gerichtsstand

Diese AGB sowie die darunter abgeschlossenen Verträge unterstehen ausschliesslich materiellem schweizerischem Recht, unter vollständigem Ausschluss der Kollisionsregeln des Internationalen Privatrechts und des Wiener Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf vom 11.04.1980. Ausschliesslicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit den vorliegenden AGB sowie den Verträgen ist der Sitz der HealthFusion in Stäfa Zürich.